Honorar
- Telefonisches Erstgespräch (10 min): Kostenlos
- Erstgespräche:
60€ (Einzel), 80 € (Paar), 100 € (ab 3 Personen)
Am Ende der ersten Kennenlern-Sitzung entscheiden wir gemeinsam, ob und wie wir zusammen arbeiten wollen. - Einzelsitzung (60 min): 80 €
- Paarsitzung (90 min): 120 €
- 3er Gruppen (90/120 min): 140/180 €
- Paare-Intensiv-Wochenende
(zusammen mit meiner Partnerin zu viert)
1 Tag (6h) 350 €
2 Tage (10 h) 600 € (incl. Übernachtung in Ferienwohnung) - Aufstellungen (ganzer Tag):
Kosten siehe hier
Flexibilität
- Zahlung per Karte, Bar oder Vorabüberweisung möglich
- Abend- oder Wochenend-Termine für Berufstätige
- Andere Längen auf Anfrage und bei Bedarf möglich
Rahmenbedingungen
Variable Sitzungsdauer
Sollte sich während einer Sitzung zeigen, dass mehr (oder weniger) Zeit an einem Tag sinnvoll sein könnte, können wir dies im gegenseitigen Einvernehmen spontan vereinbaren. Die Kosten erhöhen (oder reduzieren) sich dann entsprechend. (Einzelsitzung: 10€ pro 10 Minuten, Paarsitzung: 20€ pro 15 Minuten)
Terminabsagen
Kurzfristige Absagen bis 24 h vor dem Termin sind kostenfrei. Bei späteren Absagen oder Nichterscheinen zum vereinbarten Termin stelle ich das komplette Honorar in Rechnung.
Bezahlung
Sie könne bar zahlen oder auch vorab per Banküberweisung. Die Kosten können gemäß § 33 EstG unter "außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art" steuerlich abgesetzt werden.
Kostenübernahme
Einige private Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie ganz oder zum Teil. Gesetzliche Kassen übernehmen die Kosten nur in speziellen Ausnahmefällen, insbesondere dann, wenn Sie sonst zu lange auf einen Therapieplatz warten müssen. Weitere Informationen dazu finden sich in diesem Faltblatt und auf der Seite g-wie-gesund.de/krankenversicherung.html, dort heißt es u.a.:
Heilpraktiker (Psychotherapie) für gesetzlich Krankenversicherte
Mit der Einführung des Psychotherapeutengesetzes gibt es die Möglichkeit, dass gesetzliche Krankenkassen die Kosten für eine Therapie bei Heilpraktikern für Psychotherapie in Ausnahmefällen übernehmen. Gemäß Sozialgesetzbuch (SGB) müssen bestimmte Voraussetzungen für die Beantragung dieser sogenannten "außervertraglichen Behandlung" erfüllt sein.
Ein solcher Antrag auf Kostenerstattung muss vor Beginn der Therapie gestellt werden und der Antragsteller sollte dabei folgendes nachweisen:
1. eine Überweisung oder besser eine Notwendigkeitsbescheinigung, in welcher ein Facharzt für Psychiatrie (ggf. auch der Hausarzt) eine Diagnose nach ICD-10 stellt sowie einen Behandlungsbedarf bestätigt. Sinnvoll ist auch ein kurzes Gutachten bzw. ein Arztbrief aus dem hervorgeht, dass die Nichtbehandlung Ihrer Erkrankung zu einer Verschlimmerung der Beschwerden (und damit auch zu einem Kostenanstieg der Behandlung) führt.
2. einen Nachweis, dass in den nächsten drei Monaten kein Therapieplatz bei einem kassenärztlich zugelassenen Therapeuten in der Nähe zu bekommen ist. Als Nachweis kann eine Liste erstellt werden, mit Namen und Adressen der kontaktierten Kassen-Therapeuten (mindestens 3) die keinen zeitnahen Termin anbieten können, sowie dem Datum der Terminanfrage. Im Sinne des Gebotes einer humanen Krankenbehandlung sind mehr als 3 vergebliche Behandlungsanfragen sowie Wartezeiten von mehr als 3 Monaten nicht zumutbar.
3. die Möglichkeit eines unmittelbaren Therapiebeginns bei einem Therapeuten mit der Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde. Dies ist bei [mir] als Heilpraktiker für Psychotherapie der Fall [...].
Sinnvoll ist auch ein Hinweis darauf, dass die von [mir angebotene systemische Therapie ein wissenschaftlich anerkanntes Psychotherapie-Verfahren ist.]
Sind diese Bedingungen erfüllt, kann von der Krankenkasse verlangt werden, dass sie die Kosten für die therapeutische Intervention übernimmt, da die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet sind, die Versorgung der Versicherten sicherzustellen.
Die genannten Nachweise sollten zusammen mit einem formlosen Schreiben und dem Betreff:
"Antrag auf Kostenübernahme einer ganzheitlichen Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz gemäß § 13 II SGB V"
bei der Krankenkasse eingereicht werden.
Da ein ärztlich bestätigter Behandlungsbedarf besteht, muss der Antrag durch die Kasse zügig (innerhalb 3 Wochen) bearbeitet werden. In jedem Fall sollte der Antrag vor Therapiebeginn gestellt werden, da rückwirkend keine Erstattung erfolgt.
Ausnahme: Liegt ein "unaufschiebbarer Therapiebedarf" vor, sagt das SGB V im §13 Abs.3:
„Konnte die Krankenkasse eine unaufschiebbare Leistung nicht rechtzeitig erbringen oder hat sie eine Leistung zu Unrecht abgelehnt und sind dadurch Versicherten für die selbst beschaffte Leistung Kosten entstanden, sind diese von der Krankenkasse in der entstandenen Höhe zu erstatten, soweit die Leistung notwendig war.“
Dies durchzusetzen ist aber erfahrungsgemäß nur auf juristischem Wege möglich.
Wer nicht so lange warten will, bis die Kasse entscheidet, kann alternativ die Therapie sofort beginnen und bis zur Kostenübernahme die Therapiesitzungen selbst bezahlen. Therapiekosten, die aus eigener Tasche bezahlt wurden, können als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden (§33 EStG).
Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer Krankenkasse.
Schweigepflicht
Als Heilpraktiker für Psychotherapie bin ich an die gesetzliche Schweigepflicht gebunden, die sich in ihrem Umfang nicht von der ärztlichen Schweigepflicht unterscheidet. Dazu gehört auch bereits die Tatsache, dass Sie als Klient zu mir in die Praxis kommen.